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Neuvians & Co.

Praxisfall Teil 2

Fortsetzung von Praxisfall Teil 1, gemeinsam entwickelt und geschrieben von Prof. Neuvians und Kristin Röschmann, LL.M., M.A. (Mediator)

III. Mediation als akutes Konfliktmanagement

Die Mediation als ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung ist seit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26. Juli 2012 gesetzlich in Deutschland verankert. Durch das Gesetz werden einerseits Mindeststandards festgelegt und andererseits das Ziel verfolgt, außergerichtliche Konfliktbeilegung zu fördern. Mediation ist nicht zwingend die beste Alternative, aber sie sollte in Betracht gezogen werden, da bei der Mediation der Raum gegeben wird, auch hinter den Konflikt zu schauen und möglicherweise weitere bestehende Konfliktlinien sichtbar zu machen und zu bearbeiten. Der gezielte Einsatz von Methoden und Werkzeugen zur gegenseitigen Verständnissicherung ermöglichen es, Interessen sowie Befürchtungen und Ängste der Beteiligten aufzudecken und aufzunehmen. Wenn ein Verstehen der Situation und des Handelns der anderen Konfliktbeteiligten wieder möglich ist und die Beteiligten offen über Lösungen sprechen können, können sie auch ihren Handlungsspielraum wieder voll ausschöpfen.

Am Praxisfall Bäckis GmbH soll nun exemplarisch gezeigt werden, wie die Mediation den Handlungsspielraum erweitern und zur Lösung des Konflikts beitragen könnte:

    • Bei Sandra, der geschäftsführenden Gesellschafterin, wurde das Interesse herausgearbeitet, dass sie gegenüber dem Senior und dem weiteren Gesellschafter den Wunsch nach Anerkennung hat – Anerkennung für ihr fachliches Know-how und Anerkennung ihres Engagements für das Familienunternehmen. Sie wünscht sich, dass ihr Vater und ihr Bruder ihrem Wissen und ihrer Erfahrung sowie ihrem Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Familienunternehmen vertrauen.

    • Der Senior konnte offenlegen, dass es für ihn schwer ist, nach so vielen Jahren endgültig aus dem Unternehmen Abschied zu nehmen. Zudem kommen ein Sicherheitsbedürfnis und Ängste aufgrund der geplanten Strategieänderung zum Tragen, da er sich nicht mehr mit dem Markt beschäftigt und er die Argumente der geschäftsführenden Gesellschafterin nicht bewerten kann. Der Senior fürchtet um das Familienunternehmen als wirtschaftliche Grundlage für die Familie. Zudem kommt der Wunsch, die Tradition der hohen Qualität fortzuführen, die er als gefährdet ansieht.

  • Der Gesellschafter Jan hingegen hat Gelegenheit, dem Senior und der geschäftsführenden Gesellschafterin Sandra den Grund für seine Passivität mitzuteilen. Er kann offenlegen, dass er weder mit seinem Vater noch mit seiner Schwester in die Konfrontation gehen möchte, dass die Ursache seines Verhaltens in diesem Wunsch liegt, und nicht weil er die geschäftsführende Gesellschafterin im Stich lassen will oder ihr die Führung des Unternehmens nicht zutraut. Nach diesem ersten Schritt kann auch die Überforderungssituation ohne ein Gesichtsverlust des Gesellschafters aufgedeckt werden sowie die grundsätzlich schwierige Situation für ihn, dass er als Gesellschafter gerade dann Entscheidungen zustimmen muss, wenn diese über das gewöhnliche Geschäft hinausgehen, obwohl er vom operativen Geschäft am weitesten entfernt ist und ihm die Sachkompetenz fehlt.

Das Aufdecken dieser verborgenen Konfliktlinien, das Zuordnen von Ursache und Wirkung sowie ein langsam entwickeltes Verständnis der Beteiligten für die Situation des jeweils anderen, ermöglichen es oftmals erst, wieder auf den Ursprung der Auseinandersetzung zu blicken und nach neuen Lösungsansätzen zu suchen. Für die Bäckis GmbH bedeutete dies, dass die beiden Geschäftsführer sich bereit erklären konnten, eine Marktanalyse vornehmen zu lassen. Auf dieser Grundlage erarbeitet die geschäftsführende Gesellschafterin einen Business-Plan und eine Machbarkeitsstudie, die ein unabhängiger Dritter auf Plausibilität prüft und eine Empfehlung abgibt, ob das erweiterte Geschäftsmodell der Belieferung von Supermärkten und Back-Shops Aussicht auf Erfolg hat. Dadurch, dass die geschäftsführende Gesellschafterin in der Mediation Anerkennung von ihrem Vater für ihre Leistungen bekommen hat, und der Senior seine Ängste offenlegen konnte und sich bereit erklärt hat, sich mit der von ihr erarbeiteten Strategie zu befassen, können sie gemeinsam diesen Weg gehen. Der Gesellschafter Jan wird sich dem Votum des externen Dritten anschließen und ist dadurch entlastet sowohl auf Sach- als auch auf Beziehungsebene.

Die Mediation hat damit die verschiedenen Konfliktebenen berücksichtigen können. Sie ist für den Umgang mit akuten Konflikten besonders zu empfehlen. Für die Prävention von Konflikten sind darüber hinaus weitere Maßnahmen zu ergreifen.

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