Da Konflikte so alt wie die Menschheit sind, finden sich je nach Kultur und Zeitqualität verschiedenste Ansätze der Konfliktbeilegung. Es existieren umfangreiche Mehr-Schritt-Verfahren unter Einbeziehung einer oder mehrerer neutraler Personen, aber auch simple Entscheidungshilfen werden eingesetzt, wie das Werfen einer Münze zum Beispiel oder ein sportlicher Wettkampf. Letzteres wurde eindrucksvoll von Vorständen zweier Telekommunikationsfirmen aus Neuseeland im Jahr 2003 eingesetzt, indem sie ihren 120.000 NZ$-Konflikt mit drei Runden Armdrücken beilegten und seither als Paradebeispiel der alternativen Konfliktbeilegung gelten.
Ein anderes Beispiel findet sich auf Hawaii. Dort wird ein Verfahren zur Beilegung von Konflikten genutzt, welches vor allem innerhalb der Familie und dort bestehenden Uneinigkeiten erfolgreich eingesetzt wird. Im Hawaiianischen wird es Ho’oponopono genannt und heißt soviel wie „in Ordnung bringen“. Im Wesentlichen handelt es sich um einen von einer Einzelperson moderierten Prozess. In der Regel wird die Moderation vom Familienoberhaupt, einer weisen Person oder dem ältesten Familienmitglied durchgeführt. Gelingt es der Familie nicht, ihren Konflikt beizulegen, wird eine außenstehende, fachlich bewanderte Respektperson hinzugezogen, der so genannte „uao-Mediator“.
Den Ablauf des Verfahrens kann man sich in etwa so vorstellen: alle Beteiligten aus dem Familienclan kommen zusammen und sitzen in einer Runde. Die leitende Person eröffnet das Gespräch, nicht ohne vorher die Ahnen und geistige Welt anzurufen, damit diese bei der Lösung der Probleme behilflich sind. Dann fragt sie, ob alle Anwesenden bereit sind, alles zu tun, was zur Wiederherstellung des Friedens notwendig ist. Wenn diese bejahen, geht es los. Es folgt dann ein Mehr-Schritt-Verfahren, welches zunächst der klassischen in Deutschland praktizierten Mediation ähnelt. Zunächst werden die Probleme rückhaltlos beschrieben. Es wird ein Raum für den Unmut und andere Gefühle der Beteiligten eröffnet. Allerdings richten sich die Beteiligten in ihren Beschreibungen ausschließlich an das Familienoberhaupt/Mediator (und nicht den Konfliktgegner), sodass eine Beobachtung des anderen möglich wird und die unmittelbare, den Konflikt meist verfestigende Replik vermieden wird.
Anschließend geht es um die Frage, was die Beteiligten jeweils brauchen, damit sie wieder versöhnt sind. Auch diese Phase erinnert an die Interessenfindung der klassischen Mediation, wobei im hawaiianischen Verfahren erheblich mit Schuldbekenntnissen, Reuebezeugungen und Vergebung gearbeitet wird. Dafür wird soviel Zeit in Anspruch genommen, wie benötigt wird. Das Ergebnis wird schließlich mit einem Ritual besiegelt und es wird vereinbart, von der Angelegenheit nicht mehr zu sprechen. Gerade diese Tabuisierung des Alten setzt klare Grenzen und scheint den Prozess effektiv werden zu lassen. Ergänzend muss jedoch festgestellt werden, dass das Ho’oponopono-Verfahren weitaus mehr beinhaltet als gerade geschildert. Es geht um einen umfassenden Ansatz mit sich selbst im Reinen zu sein, mit seinem Körper, mit der Erde und der Natur, mit den Mitmenschen wie auch mit der geistigen Welt.
In unserer Kultur wäre das Ho‘oponopono-Verfahren nicht wirklich denkbar. Doch in deutschen Familienunternehmen finden sich ebenfalls Personen, die für die Klärung eines Konflikts und die anschließende Durchführung eines Mediationsverfahrens geeignet wären. Vorher definierte Prozesse und erlernte Kommunikationswerkzeuge helfen bei der disziplinierten und letztlich erfolgreichen Durchführung im Streitfall. Dabei sollte die Selbstorganisation von Familienunternehmen gerade bei der Konfliktbearbeitung eine große Rolle spielen. Familienunternehmen mit Konflikten fürchten nichts mehr als die Öffentlichkeit, sodass sie sich selbst durch Fortbildungen und Trainings in die Lage der effektiven Konfliktbearbeitung bringen können und somit die von ihnen gewünschte Vertraulichkeit wahren. Die drei, weiter oben geschilderten Ho’oponopono-Verfahrensbesonderheiten, also die in der Problemschilderungsphase strikte Ausrichtung auf das Familienoberhaupt, das für die Klärungsphase uneingeschränkt bestehende Zeitfenster sowie das abschließende Sprechverbot über das Alte, können die klassische Mediation dabei sinnvoll ergänzen.
Schreibe einen Kommentar